Offenes und stilles Factoring im Vergleich
Beide Verfahren bringen Ihnen kurzfristig Liquidität. Der Unterschied liegt darin, ob Ihr Kunde vom Forderungsverkauf erfährt. Wir zeigen, was das für Kosten, Voraussetzungen und Ihre Kundenbeziehung bedeutet.

Was unterscheidet offenes und stilles Factoring?
Offenes und stilles Factoring unterscheiden sich in einem einzigen Punkt: der Offenlegung. Beim offenen Factoring wird der Kunde über den Forderungsverkauf informiert und zahlt an die Factoringgesellschaft, beim stillen Factoring bleibt die Abtretung unangezeigt und der Kunde überweist wie gewohnt auf ein Sonderkonto, das auf den Namen des Unternehmens läuft.
So funktioniert offenes Factoring
Bevor es ins Detail geht, eine Abgrenzung, die in der Praxis oft durcheinandergerät. Offen und still betrifft ausschließlich die Offenlegung gegenüber dem Kunden. Davon unabhängig regeln zwei weitere Begriffspaare andere Fragen: echtes und unechtes Factoring bestimmen, wer das Ausfallrisiko trägt. Full-Service und Inhouse Factoring bestimmen, wer Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen übernimmt. Die drei Achsen sind fachlich getrennt zu betrachten und je nach Anbieter unterschiedlich kombinierbar.
Beim offenen Factoring, auch Notification Factoring genannt, verkaufen Sie Ihre Forderung an eine Factoringgesellschaft und teilen das Ihrem Kunden mit. Auf der Rechnung steht ein Abtretungsvermerk, der sogenannte Zessionstext, samt Bankverbindung des Factors. Ihr Kunde überweist von diesem Zeitpunkt an direkt dorthin.
Weil die Abtretung offenliegt, kann der Factor die Rechnung direkt beim Kunden verifizieren und dessen Zahlungsverhalten transparenter beurteilen. Dieses geringere Risiko schlägt sich in günstigeren Konditionen und niedrigeren Anforderungen an Ihr Unternehmen nieder. Offenes Factoring wird meist als Full-Service-Variante angeboten: Der Factor übernimmt Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso.
So funktioniert stilles Factoring
Beim stillen Factoring, auch verdecktes oder nicht offengelegtes Factoring genannt, verkaufen Sie Ihre Forderung ebenfalls. Ihr Kunde wird nicht aktiv über den Forderungsverkauf informiert. Auf der Rechnung steht kein Abtretungsvermerk, nach außen bleiben Rechnung, Zahlungslauf und Kundenkontakt unverändert.
Möglich wird das über eine abgestimmte Kontomechanik: Ihr Kunde überweist häufig auf ein Sonderkonto, das auf Ihren Firmennamen läuft, im Hintergrund aber an die Factoringgesellschaft abgetreten ist. Rechtlich liegt dem eine stille Zession zugrunde, also eine Forderungsabtretung, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Rechnungsstellung und Kundenkontakt bleiben vollständig bei Ihnen. Wie das im Alltag abläuft, zeigt der Ablauf im stillen Verfahren.
Für die Factoringgesellschaft entsteht dabei ein höheres Risiko. Sie kann die Rechnung nicht direkt beim Kunden verifizieren und das Zahlungsverhalten weniger unmittelbar überwachen. Genau daraus ergeben sich die beiden großen Unterschiede zum offenen Verfahren: höhere Anforderungen an Ihr Unternehmen und ein Aufschlag auf die Gebühr.
Der direkte Vergleich
Die folgenden Punkte entscheiden in der Praxis darüber, welches Verfahren zu Ihrem Unternehmen passt:
| Kriterium | Offenes Factoring | Stilles Factoring |
|---|---|---|
| Information des Kunden | Wird informiert | Keine aktive Information |
| Rechnung | Mit Abtretungsvermerk | Ohne sichtbaren Hinweis |
| Zahlungsempfänger | Factoringgesellschaft | Sonderkonto auf Ihren Firmennamen |
| Kundenbeziehung | Muss erklärt werden | Bleibt unverändert |
| Mahnwesen | Meist beim Factor | Meist bei Ihnen |
| Anforderungen an Bonität | Niedriger | Höher |
| Kosten | Günstiger | Diskretionsaufschlag |
| Verfügbarkeit am Markt | Breit | Nur wenige Gesellschaften |
| Rechnungsprüfung durch Factor | Direkt beim Kunden möglich | Nicht möglich |
| Geeignet für | Standard-B2B | Sensible Kundenbeziehungen |
Die Tabelle zeigt die Logik dahinter: Was beim stillen Verfahren nach außen unsichtbar bleibt, muss die Factoringgesellschaft an anderer Stelle absichern. Diskretion erkaufen Sie mit höheren Anforderungen und einer engeren Anbieterauswahl.
Teilstilles und halboffenes Verfahren
Zwischen den beiden Verfahren gibt es einen Mittelweg, der in der Beratung selten auftaucht: das teilstille oder halboffene Factoring. Ihr Kunde wird auch hier nicht über den Forderungsverkauf informiert, überweist den Rechnungsbetrag aber auf ein Konto der Factoringgesellschaft.
Damit fällt ein Teil der Diskretion weg, denn ein aufmerksamer Debitor kann aus der Bankverbindung Rückschlüsse ziehen. Im Gegenzug sinkt das Risiko für den Factor spürbar, weil der Zahlungseingang direkt bei ihm landet. Das senkt die Hürden.
Für Unternehmen, die am vollstillen Verfahren an der Bonität oder am Preis scheitern, ist das teilstille Factoring oft die realistischere Lösung. Angeboten wird es nur von einem Teil der Gesellschaften, meist als Variante des Full-Service-Factorings.
Voraussetzungen für das stille Verfahren
Weil die Factoringgesellschaft beim stillen Factoring auf die direkte Rechnungsprüfung beim Kunden verzichtet, prüft sie Ihr Unternehmen umso genauer. Sie kauft die Forderung praktisch blanko an und verlässt sich darauf, dass Ihre Buchhaltung sauber arbeitet.
Beim offenen Factoring liegen diese Hürden deutlich niedriger. Es steht auch Unternehmen offen, deren Zahlen weniger überzeugen. Welche Kriterien im Einzelnen zählen, steht bei den Voraussetzungen im Detail.
Ein häufiger Anlass für das stille Verfahren ist ein vereinbartes Abtretungsverbot, wie es öffentliche und große Auftraggeber oft in ihren Einkaufsbedingungen führen. Ob und wie eine Abtretung dann trotzdem wirksam wird, ist eine Frage des Einzelfalls und hängt unter anderem von § 354a HGB ab. Mehr dazu auf unserer Seite zum Abtretungsverbot und § 354a HGB.
Warum stilles Factoring teurer ist
Der Preisunterschied hat einen sachlichen Grund. Beim offenen Verfahren kann die Factoringgesellschaft jede Rechnung direkt beim Kunden verifizieren und dessen Zahlungsverhalten unmittelbar beobachten. Beim stillen Verfahren fällt beides weg. Das verbleibende Risiko preist der Factor als Aufschlag auf die Factoringgebühr ein.
Die Kosten setzen sich in beiden Verfahren identisch zusammen: eine Factoringgebühr auf den Umsatz und ein Finanzierungszins auf den vorfinanzierten Betrag. Zur Orientierung liegt die Factoringgebühr bei etwa 0,8 bis 2,5 %, der Finanzierungszins bei etwa 5,5 bis 9,5 % p. a., die übliche Auszahlungsquote bei 80 bis 90 %. Beim stillen Verfahren kommt der Diskretionsaufschlag hinzu. Die konkreten Konditionen richten sich nach Umsatz, Branche, Bonität und Forderungsvolumen. Die Werte sind Orientierung, kein verbindliches Angebot.
Gegen diesen Aufschlag rechnet sich ein Hebel, den viele übersehen: Wer dank kurzfristiger Liquidität seine Lieferantenrechnungen mit zwei bis drei Prozent Skonto zahlt, finanziert damit einen spürbaren Anteil der Gebühr gegen. Eine ausführliche Einordnung finden Sie bei den Kosten im stillen Factoring.
Welches Verfahren passt zu Ihnen?
Offenes Factoring ist einfacher, günstiger und breiter verfügbar. Wenn Ihre Kunden mit einem Abtretungsvermerk auf der Rechnung kein Problem haben, ist es die naheliegende Wahl. Stilles Factoring lohnt sich dann, wenn Diskretion, Kundenbeziehung oder Abtretungsverbote schwerer wiegen als der Preis.
Nur wenige der Factoringgesellschaften in Deutschland bieten das stille Verfahren überhaupt an, und ihre Anforderungen unterscheiden sich deutlich. Welche davon zu Ihrem Unternehmen passt, klären wir für Sie. Mehr dazu auf unserer Seite zu den passenden Anbietern.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen offenem und stillem Factoring?
Beim offenen Factoring wird der Kunde über den Forderungsverkauf informiert und zahlt an die Factoringgesellschaft. Beim stillen Factoring bleibt die Abtretung unangezeigt, der Kunde überweist auf ein Sonderkonto, das auf den Firmennamen läuft. Der Unterschied betrifft nur die Offenlegung.
Was ist stilles Inhouse Factoring?
Die Begriffe beschreiben zwei verschiedene Dinge, die häufig zusammen auftreten. Still bedeutet, dass der Kunde nicht über die Abtretung informiert wird. Inhouse bedeutet, dass Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen bei Ihrem Unternehmen bleiben. Beides lässt sich kombinieren, muss es aber nicht.
Was ist nicht offengelegtes Factoring?
Nicht offengelegtes Factoring ist ein anderes Wort für stilles Factoring. Gebräuchlich sind ebenso verdecktes Factoring und stille Zession. Gemeint ist immer dasselbe: Die Forderung wird verkauft, ohne dass der Kunde darüber informiert wird.
Warum ist stilles Factoring teurer als offenes?
Weil die Factoringgesellschaft die Rechnung nicht direkt beim Kunden verifizieren und das Zahlungsverhalten weniger unmittelbar überwachen kann. Dieses höhere Risiko preist sie als Aufschlag auf die Factoringgebühr ein. Ein Teil davon lässt sich über Skonto beim Einkauf gegenfinanzieren.
Was ist halboffenes oder teilstilles Factoring?
Beim halboffenen Verfahren wird der Kunde nicht über den Forderungsverkauf informiert, überweist den Rechnungsbetrag aber auf ein Konto der Factoringgesellschaft. Es ist ein Mittelweg mit weniger Diskretion, dafür niedrigeren Anforderungen als beim vollstillen Verfahren.
Warum bieten nur wenige Anbieter stilles Factoring an?
Das stille Verfahren bedeutet für die Factoringgesellschaft einen Ankauf ohne direkte Rechnungsprüfung beim Kunden. Dieses Risiko tragen nur wenige Gesellschaften, und sie knüpfen es an höhere Anforderungen an Bonität und Ertragslage des verkaufenden Unternehmens.
