Forderungsabtretung ohne Kundenkenntnis

Stille Zession

Ihre Forderung wird abgetreten, ohne dass Ihr Kunde darüber informiert wird. Was bei der Bank eine Kreditsicherheit ist, wird beim stillen Factoring zum Weg in schnelle Liquidität. Wir zeigen den Unterschied und was er für Ihr Unternehmen bedeutet.

Unternehmer prüft eine stille Zession seiner Forderungen

Kurz erklärt

Was ist eine stille Zession?

Eine stille Zession ist eine Forderungsabtretung, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Rechtlich handelt es sich um eine Abtretung nach § 398 BGB. Ihr Kunde überweist weiterhin auf das Konto, das auf der Rechnung steht.

Wirtschaftlich kommt die stille Zession in zwei Situationen vor: als Sicherheit für einen Bankkredit und als Bestandteil des stillen Factorings, bei dem Forderungen verkauft werden, ohne den Kunden einzubeziehen. Der Mechanismus ist derselbe, der Zweck ist ein völlig anderer.

Stille Zession und offene Zession

Der Unterschied liegt in einer einzigen Frage: Erfährt Ihr Kunde von der Abtretung oder nicht? Bei der offenen Zession wird er informiert und zahlt ab diesem Zeitpunkt an den neuen Gläubiger. Bei der stillen Zession bleibt die Abtretung unangezeigt, Ihr Kunde überweist wie bisher an Sie. Der Begriff stille Abtretung meint dasselbe, ebenso die Bezeichnung verdeckte Zession.

Vergleich der Zahlungswege bei offener und stiller Zession: bei der offenen Zession zahlt der Kunde an den neuen Gläubiger, bei der stillen Zession weiterhin an das Unternehmen

Für Sie als Unternehmen ist die stille Variante die deutlich unauffälligere. Rechnungsstellung, Zahlungsverkehr und Kundenkontakt laufen unverändert über Ihr Haus. Nach außen ändert sich nichts, weder für den Kunden noch für Ihre Geschäftsbeziehung.

Stille Zession bei der Bank oder beim Factoring

Hier entsteht die meiste Verwirrung. Der juristische Mechanismus ist in beiden Fällen identisch: Eine Forderung wird abgetreten, ohne dass der Schuldner informiert wird. Der wirtschaftliche Kontext könnte unterschiedlicher kaum sein.

Bei der Bank dient die stille Zession als Sicherheit für einen Kredit. Die Forderung bleibt wirtschaftlich bei Ihnen, Sie tragen weiterhin das Ausfallrisiko, und Sie bekommen kein zusätzliches Geld für die Forderung selbst, sondern eine besicherte Kreditlinie. Beim stillen Factoring wird die Forderung dagegen verkauft. Sie erhalten kurzfristig Liquidität, und je nach Vertragsart geht das Ausfallrisiko auf die Factoringgesellschaft über.

Merkmal Stille Zession an die Bank Stilles Factoring
Zweck Sicherheit für einen Kredit Liquidität durch Forderungsverkauf
Forderung wirtschaftlich Bleibt beim Unternehmen Wird verkauft
Ausfallrisiko Bleibt beim Unternehmen Beim echten Factoring beim Factor
Information des Kunden Keine aktive Information Keine aktive Information
Wirkung auf die Kreditlinie Belastet bestehende Sicherheiten Zusätzliche Finanzierungsquelle

Wenn Sie eigentlich Liquidität suchen und keine weitere Kreditsicherheit hinterlegen wollen, führt der Weg über das stille Factoring. Wie es sich vom offenen Verfahren unterscheidet, lesen Sie im Detail bei offenem und stillem Factoring im Vergleich.

Sicherheit oder Verkauf: der entscheidende Unterschied

Eine Zession sichert ab, ein Forderungsverkauf schafft Geld. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob sich in Ihrer Bilanz etwas bewegt und wer am Ende haftet, wenn ein Kunde nicht zahlt. Beim stillen Factoring bleibt die Abtretung gegenüber Ihrem Kunden verdeckt. Inhouse Factoring beschreibt dagegen, dass Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen ganz oder teilweise bei Ihrem Unternehmen bleiben. Beide Begriffe meinen unterschiedliche Dinge.

Geld statt Sicherheit
Die Zession an die Bank bringt Ihnen eine Kreditlinie. Der Forderungsverkauf bringt Ihnen den Rechnungsbetrag.
Ausfallrisiko
Beim echten Factoring übernimmt die Gesellschaft das Risiko. Bei der Zession bleibt es bei Ihnen.
Kundenkontakt bleibt bei Ihnen
Wer Mahnwesen und Buchhaltung übernimmt, regelt der Vertrag. Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Ablauf beim stillen Factoring.

Abtretungsverbot und § 354a HGB

Große Auftraggeber und öffentliche Stellen vereinbaren in ihren Einkaufsbedingungen häufig ein Abtretungsverbot. Forderungen dürften dann eigentlich nicht an Dritte abgetreten werden, und klassisches Factoring fiele damit aus.

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften kann § 354a HGB greifen: Eine Geldforderung lässt sich dann trotz eines vereinbarten Verbots wirksam abtreten. Ihr Kunde kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit befreiender Wirkung an Sie zahlen, was beim stillen Verfahren ohnehin der vorgesehene Weg ist. Ob die Vorschrift auf Ihre Verträge anwendbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Details behandeln wir auf unserer Seite zu Abtretungsverbot und § 354a HGB.

Globalzession an die Bank: blockiert das stilles Factoring?

Das ist die Frage, die in der Praxis am meisten Ärger macht. Viele Mittelständler haben ihrer Hausbank vor Jahren im Rahmen der Kontokorrentlinie eine stille Globalzession eingeräumt: sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen wurden pauschal abgetreten. Oft ist das im Alltag völlig in Vergessenheit geraten und fällt erst auf, wenn ein Factoringvertrag geprüft wird.

Dann treffen zwei Abtretungen aufeinander, und es gilt das Prioritätsprinzip: Die zeitlich frühere Abtretung geht vor. Eine bestehende Globalzession kann eine spätere Abtretung an die Factoringgesellschaft daher blockieren. Der Factor kauft eine Forderung nicht an, wenn er nicht sicher ist, dass er sie auch bekommt.

Das Aus für stilles Factoring ist das aber nicht. Üblich ist eine Freigabeerklärung der Bank, mit der sie die betroffenen Forderungen aus der Globalzession entlässt. Banken können einer solchen Freigabe zustimmen, wenn Kreditlinie, Sicherheitenlage und die Liquiditätswirkung des Factorings plausibel zusammenpassen. Was ein Anbieter darüber hinaus verlangt, steht bei den Voraussetzungen für stilles Factoring.

Prüfen Sie deshalb vor jeder Factoring-Anfrage Ihre Kreditverträge auf eine Globalzession. Wer das früh klärt, kann den Vertragsprozess deutlich beschleunigen.

Praxisbeispiel: Zulieferer in der Metallverarbeitung

Ein Zulieferer aus der Metallverarbeitung macht rund 1,2 Mio. € Jahresumsatz und beliefert seit Jahren einen großen Industriekunden. Eine typische Rechnung liegt bei 40.000 € mit 60 Tagen Zahlungsziel. Das Material ist längst bezahlt, die Löhne laufen weiter. Die gewachsene Kundenbeziehung will er mit einem sichtbaren Forderungsverkauf nicht belasten.

Über stilles Factoring verkauft er die Forderung im Hintergrund. Der Industriekunde wird nicht aktiv über den Forderungsverkauf informiert und zahlt nach außen wie gewohnt. So sieht die Rechnung aus:

40.000 €
Rechnungsbetrag
34.000 €
kurzfristig ausgezahlt (85 %)
ca. 877 €
Kosten gesamt
400 €
Skonto-Gegenrechnung
Factoringgebühr 1,2 % auf 40.000 € ergibt 480 €
Finanzierungszins 7,0 % p. a. auf 34.000 € über 60 Tage ergibt rund 397 €
2 % Skonto auf 20.000 € Materialeinkauf ergibt 400 € Ersparnis
Effektive Belastung nach Gegenrechnung: rund 477 €

In diesem Beispiel ist eine Factoringgebühr von 1,2 % angesetzt. Je nach Anbieter kann das stille Verfahren gegenüber offenem Factoring einen zusätzlichen Diskretionsaufschlag enthalten. Die konkreten Konditionen richten sich nach Umsatz, Branche, Bonität und Forderungsvolumen. Die Werte sind Orientierung, kein verbindliches Angebot. Eine Einordnung finden Sie bei den Kosten im stillen Factoring.

Sinnvoll ist eine Anfrage, wenn die folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen:

Lange Zahlungsziele
Offene B2B-Forderungen mit 14 bis 90 Tagen binden Ihre Liquidität.
Diskretion gewünscht
Ihre Kunden sollen nicht über den Forderungsverkauf informiert werden.
Globalzession vorhanden
Ihre Bank hat eine Globalzession, eine Freigabe muss geklärt werden.
Abtretungsverbote im Spiel
Öffentliche oder große Auftraggeber verlangen ein Abtretungsverbot.
Ab 100.000 € Factoringumsatz
Bei uns bereits ab dieser Schwelle möglich, viele Anbieter steigen erst später ein.
Passender Anbieter gesucht
Nur wenige Gesellschaften bieten das stille Verfahren an. Wir finden passende Anbieter.

Häufige Fragen zur stillen Zession

Was ist der Unterschied zwischen einer stillen und einer offenen Zession?

Bei der offenen Zession wird der Schuldner über die Abtretung informiert und zahlt an den neuen Gläubiger. Bei der stillen Zession bleibt die Abtretung unangezeigt, der Schuldner zahlt weiterhin an das ursprüngliche Unternehmen. Rechtlich wirksam sind beide Formen.

Was ist eine stille Abtretung?

Stille Abtretung ist ein anderes Wort für stille Zession. Gemeint ist derselbe Vorgang: die Übertragung einer Forderung nach § 398 BGB, ohne dass der Schuldner davon erfährt. Gebräuchlich ist auch der Begriff verdeckte Zession.

Erfahren meine Kunden von der stillen Zession?

Im stillen Verfahren wird Ihr Kunde nicht aktiv über die Abtretung informiert. Er überweist nach außen wie gewohnt auf das Konto auf der Rechnung, Rechnungsstellung und Kundenkontakt bleiben bei Ihnen. Beim offenen Verfahren wird der Kunde dagegen informiert.

Was ist eine stille Globalzession?

Bei einer stillen Globalzession tritt ein Unternehmen sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen ab, ohne die Kunden zu informieren. Banken verlangen sie häufig als Sicherheit für die Kontokorrentlinie. Sie kann spätere Abtretungen an eine Factoringgesellschaft blockieren.

Kann ich stilles Factoring nutzen, wenn meine Bank eine Globalzession hat?

Häufig ja, aber die Bank muss die betroffenen Forderungen freigeben. Nach dem Prioritätsprinzip geht die frühere Abtretung vor. Eine Freigabeerklärung der Bank löst das, wird aber oft an eine Anpassung der Kreditlinie geknüpft.

Welche Nachteile hat eine Zession?

Bei der Zession als Kreditsicherheit bleibt das Ausfallrisiko bei Ihnen, und die abgetretenen Forderungen sind für andere Finanzierungen blockiert. Zusätzliche Liquidität entsteht dadurch nicht. Beim Forderungsverkauf über Factoring erhalten Sie dagegen kurzfristig Geld.

Benjamin Bohrmann
Verfasst von
Redaktion stilles-factoring.de · Aktualisiert 9. Juli 2026

Stilles Factoring für Ihr Unternehmen prüfen

Auch mit bestehender Globalzession Ihrer Bank ist stilles Factoring häufig machbar, möglich ab 100.000 € Factoringumsatz. Senden Sie uns Ihre Eckdaten, wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.

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