Factoring für Transport und Logistik

Stilles Factoring für Speditionen

Diesel, Maut und Löhne sind fällig, die Frachtrechnung läuft noch 60 Tage. Stilles Factoring macht aus offenen Transportrechnungen schnelle Liquidität, ohne dass Auftraggeber aktiv über den Forderungsverkauf informiert werden. Ab 100.000 € Factoringumsatz.

Spedition sichert Liquidität aus Frachtrechnungen mit stillem Factoring

Kurz beantwortet

Wie kommen Speditionen diskret an Liquidität?

Speditionen erhalten über stilles Factoring kurzfristig den Großteil offener Transportrechnungen ausgezahlt, ohne dass Auftraggeber aktiv über den Forderungsverkauf informiert werden. Nach außen bleibt der Zahlungslauf unverändert, häufig über ein Sonderkonto auf den Namen der Spedition. Möglich ab 100.000 € Factoringumsatz.

Warum die Liquidität in der Spedition kippt

Kaum eine Branche fährt so weit in Vorleistung wie das Transportgewerbe. Diesel und Maut sind bezahlt, bevor der Lkw entladen ist. Fahrerlöhne, Leasingraten und Versicherungen laufen jeden Monat weiter. Die Frachtrechnung dagegen steht mit 30 oder 60 Tagen Zahlungsziel im Raum, in der Branche liegt die tatsächliche Forderungslaufzeit im Schnitt bei rund 40 Tagen. Diese Lücke zwischen sofort fälligen Kosten und spät eingehenden Zahlungen ist der Grund, warum selbst gut ausgelastete Speditionen in Liquiditätsengpässe geraten.

Besonders eng wird es für Subunternehmer, die für große Speditionen, Ladungsvermittler oder Verlader fahren. Wer von wenigen Auftraggebern abhängt, kann Zahlungsziele kaum verhandeln und will die Geschäftsbeziehung nicht mit Nachfragen belasten. Genau hier setzt stilles Factoring an: Sie verkaufen die offene Frachtrechnung und erhalten den Großteil des Betrags kurzfristig ausgezahlt, ohne dass Ihr Auftraggeber aktiv über den Forderungsverkauf informiert wird.

Wie stilles Factoring für Speditionen funktioniert

Der Ablauf ändert an Ihrem Tagesgeschäft fast nichts. Sie fahren Ihre Touren, rechnen wie gewohnt ab und reichen die Forderung bei der Factoringgesellschaft ein. Die Abtretung bleibt verdeckt, häufig über eine abgestimmte Zahlstelle oder ein Sonderkonto auf den Namen der Spedition, dessen Zahlungseingänge zugunsten des Factors gesichert, abgetreten oder verpfändet sind. Wie diese Mechanik im Detail funktioniert, erklären wir bei der stillen Zession.

01
Rechnung einreichen
Sie reichen die Frachtrechnung oder die Gutschrift Ihres Auftraggebers mit dem Abliefernachweis ein.
02
Auszahlung erhalten
Die Factoringgesellschaft zahlt kurzfristig 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrags aus.
03
Auftraggeber zahlt wie gewohnt
Ihr Auftraggeber überweist zum vereinbarten Ziel auf die gewohnte Zahlstelle. Er wird nicht aktiv über den Verkauf informiert.
04
Restbetrag erhalten
Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Einbehalt, abzüglich der vereinbarten Gebühr.

Diskretion gegenüber Auftraggebern: der eigentliche Punkt

Beim offenen Factoring wird der Auftraggeber über die Abtretung informiert und zahlt direkt an die Factoringgesellschaft. Für viele Speditionen ist das ein Problem: Wer als Subunternehmer für einen großen Verlader fährt, will nicht, dass dort über die eigene Finanzierungsstruktur gesprochen wird. Beim stillen, auch verdeckten Factoring wird der Auftraggeber nicht aktiv über den Forderungsverkauf informiert, nach außen bleibt der Zahlungslauf unverändert. Den vollständigen Unterschied zwischen beiden Verfahren zeigt unser Vergleich von offenem und stillem Factoring.

Folgeaufträge sichern
Die Geschäftsbeziehung zum Verlader bleibt unberührt. Keine Fragen zur Bonität, keine Diskussionen bei der nächsten Tourenvergabe.
Verhandlungsposition wahren
Wer Frachtraten verhandelt, zeigt keine Finanzierungsstruktur. Die verdeckte Abtretung bleibt Ihre interne Angelegenheit.
Kein sichtbarer Eingriff
Keine Abtretungsanzeige, keine sichtbare Zahlung direkt an den Factor. Ihr Auftraggeber zahlt wie immer, das Mahnwesen bleibt meist zunächst bei Ihnen.

Sichtbar wird offenes Factoring an zwei Stellen: Der Auftraggeber erhält eine Abtretungsanzeige und überweist direkt an die Factoringgesellschaft. Beides entfällt beim verdeckten Verfahren. Wer Forderungen verkaufen will, ohne den Auftraggeber aktiv zu informieren, landet deshalb zwangsläufig beim stillen, teils auch verstecktes oder nicht offengelegtes Factoring genannten Modell.

Gutschriftsverfahren, Frachtbrief und Abliefernachweis

Frachtrechnungen unterscheiden sich in einem Punkt von normalen B2B-Rechnungen: Die Leistung muss lückenlos nachweisbar sein. Factoringgesellschaften kaufen nur Forderungen an, die vollständig erbracht, unstrittig und eindeutig abrechenbar sind. Für Speditionen heißt das konkret:

Frachtbrief, Lieferschein oder Abliefernachweis liegen vollständig vor
Das Gutschriftsverfahren ist möglich: Die Gutschrift des Auftraggebers wird wie eine Rechnung eingereicht, der Prozess muss zum jeweiligen Anbieter passen
Offene Reklamationen, Transportschäden oder Kürzungen machen eine Forderung strittig und erschweren den Ankauf
Streit über Standgeld oder Nebenkosten gehört geklärt, bevor die Forderung eingereicht wird

Auch Forderungen aus Geschäften über Frachtenbörsen oder Ladungsvermittler kommen infrage. Gerade bei wechselnden oder unbekannten Auftraggebern ist die Bonitätsprüfung durch die Factoringgesellschaft sogar ein Vorteil: Sie erkennen früh, welcher Debitor solide zahlt, bevor der Lkw losfährt. Wer seine Abliefernachweise sauber dokumentiert, hat den wichtigsten Teil der Vorbereitung bereits erledigt.

Praxisbeispiel: Subunternehmer rechnet vor

Ein Teilladungs-Spediteur mit drei eigenen Zügen fährt regelmäßig für einen großen Verlader. Monatsumsatz mit diesem Auftraggeber: 45.000 €, abgerechnet im Gutschriftsverfahren mit 60 Tagen Zahlungsziel. Diesel, Maut, Löhne und Leasing sind längst bezahlt, wenn das Geld eingeht.

15.000 €
Gutschrift des Verladers
12.750 €
Auszahlung kurzfristig (85 %)
2.250 €
Einbehalt bis Zahlungseingang
60 Tage
Zahlungsziel des Auftraggebers
Statt 60 Tage zu warten, stehen 12.750 € je Gutschrift zeitnah zur Verfügung
Diesel, Maut und Löhne werden aus dem eigenen Umsatz bezahlt, nicht aus dem Kontokorrent
Der Verlader zahlt nach 60 Tagen wie gewohnt, ohne aktiv über den Forderungsverkauf informiert zu werden
Nach Zahlungseingang fließt der Einbehalt, abzüglich Gebühr und Zins gemäß Angebot

Die Zahlen sind ein fiktives Rechenbeispiel. Was Factoring konkret kostet und wovon die Konditionen abhängen, zeigt unser Überblick zu den Factoring-Kosten.

Abtretungsverbot in Auftraggeber-AGB

Große Verlader und Auftraggeber können in ihren AGB oder Rahmenverträgen ein Abtretungsverbot vereinbaren. Ein Abtretungsverbot schließt Factoring nicht automatisch aus: Bei beiderseitigen Handelsgeschäften kann § 354a HGB relevant werden, der die Abtretung trotz vereinbartem Verbot wirksam macht. Ob das im konkreten Rahmenvertrag greift, muss vor einer Anfrage geprüft werden. Die Details zu diesem Sonderfall erklären wir auf unserer Seite zum Abtretungsverbot und § 354a HGB.

Voraussetzungen und Grenzen

Im Standard stehen bei Speditionen Forderungen gegen gewerbliche Auftraggeber im Vordergrund: Verlader, Industriekunden, Handelsunternehmen, andere Speditionen oder öffentliche Auftraggeber. Die Forderungen müssen einredefrei sein: vollständig erbracht, unstrittig und eindeutig abrechenbar. Das stille Verfahren bieten nur wenige Gesellschaften an, es stellt höhere Anforderungen an Bonität und Ertragslage des Betriebs. Möglich ist es ab 100.000 € Factoringumsatz, während viele Anbieter für stille Verfahren erst deutlich später einsteigen. In aller Regel ausgeschlossen sind Betriebe im laufenden Insolvenzverfahren oder mit Pfändungen. Welche Kriterien Anbieter im Detail prüfen, zeigen die Voraussetzungen für stilles Factoring.

Häufige Fragen

Wie funktioniert Factoring im Lkw-Gewerbe?

Sie verkaufen offene Frachtrechnungen an eine Factoringgesellschaft und erhalten kurzfristig 80 bis 90 Prozent des Betrags ausgezahlt, den Rest nach Zahlungseingang. Nachweis der Leistung erfolgt über Frachtbrief, Lieferschein oder Gutschrift. Beim stillen Verfahren wird der Auftraggeber nicht aktiv über den Forderungsverkauf informiert.

Merkt der Auftraggeber etwas vom Forderungsverkauf?

Beim stillen Factoring wird der Auftraggeber nicht aktiv über den Forderungsverkauf informiert. Es gibt keine Abtretungsanzeige und keine offen erkennbare Zahlung an die Factoringgesellschaft, der Auftraggeber zahlt wie gewohnt. Beim offenen Factoring wird er dagegen über die Abtretung informiert und zahlt direkt an die Factoringgesellschaft.

Funktioniert Factoring auch im Gutschriftsverfahren?

Ja. Rechnet Ihr Auftraggeber per Gutschrift ab, wird die Gutschrift bei der Factoringgesellschaft wie eine Rechnung eingereicht. Das Verfahren ist in der Speditionsbranche verbreitet, muss aber zum Prozess des jeweiligen Anbieters passen.

Welche Nachweise verlangt die Factoringgesellschaft?

Die Transportleistung muss nachweisbar erbracht sein. Als Nachweis dienen Frachtbrief, Lieferschein, Abliefernachweis oder die Gutschrift des Auftraggebers. Strittige Posten wie offene Reklamationen, Transportschäden oder ungeklärtes Standgeld erschweren den Ankauf der Forderung.

Können auch Frachtrechnungen an Speditionen und Frachtenbörsen verkauft werden?

Ja. Forderungen gegen gewerbliche Auftraggeber sind grundsätzlich factoringfähig, auch wenn Sie als Subunternehmer für eine große Spedition oder über eine Frachtenbörse fahren. Entscheidend sind die Bonität des Auftraggebers und eine einredefreie, sauber dokumentierte Forderung.

Wann lohnt sich Factoring für eine Spedition?

Wenn lange Zahlungsziele auf sofort fällige Kosten wie Diesel, Maut und Löhne treffen und regelmäßig gewerbliche Frachtrechnungen entstehen. Je größer die Lücke zwischen Kostenanfall und Zahlungseingang, desto stärker wirkt die vorgezogene Liquidität aus dem Forderungsverkauf.

Benjamin Bohrmann
Verfasst von
Redaktion stilles-factoring.de · Aktualisiert 10. Juli 2026

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