Factoring für Handwerker
Material und Löhne sind längst bezahlt, das Geld vom Kunden kommt erst Wochen später. Factoring verwandelt Ihre offenen Rechnungen sofort in Liquidität, auf Wunsch diskret, ohne dass Ihre Auftraggeber davon erfahren. Möglich schon ab 100.000 € Factoringumsatz.

Wie Factoring im Handwerk funktioniert
Beim Factoring verkaufen Sie Ihre offene Rechnung an eine Factoringgesellschaft und erhalten kurzfristig einen Großteil des Betrags ausgezahlt, statt wochenlang auf den Zahlungseingang zu warten. Der Ablauf ist einfach und ändert an Ihrer täglichen Arbeit fast nichts. Das Grundprinzip ist dasselbe wie beim stillen Factoring: Sie bleiben im Tagesgeschäft sichtbar, die Finanzierung läuft im Hintergrund.

Sie erbringen wie gewohnt Ihre Leistung und stellen die Rechnung. Die Forderung tritt Ihr Betrieb an die Factoringgesellschaft ab, die Ihnen kurzfristig den Großteil des Rechnungsbetrags auszahlt. Den Rest erhalten Sie, sobald Ihr Kunde bezahlt hat, abzüglich der vereinbarten Gebühr. Ob Ihr Kunde von diesem Verkauf erfährt, entscheiden Sie: Beim offenen Verfahren wird er informiert, beim stillen bleibt die Finanzierung für ihn unsichtbar. Gerade im Handwerk, wo Aufträge oft über Jahre laufen, wählen viele Betriebe deshalb das stille Factoring.
Warum sich der Forderungsverkauf für Handwerksbetriebe lohnt
Kaum eine Branche geht so stark in Vorleistung wie das Handwerk. Material wird eingekauft und verbaut, Löhne laufen weiter, doch die Schlussrechnung ist oft erst Wochen später beim Kunden. Trotzdem nutzen bislang nur rund vier Prozent der Handwerksbetriebe Factoring. Dabei löst es genau die Probleme, die im Handwerk am häufigsten drücken.
Was kostet Factoring für Handwerker
Die Kosten bestehen aus zwei Teilen: einer Factoringgebühr auf den Umsatz und einem Zins auf den vorfinanzierten Betrag. Je nach Umsatz, Bonität Ihrer Auftraggeber und Rechnungsvolumen liegt die All-in-Gebühr üblicherweise im niedrigen bis mittleren Prozentbereich. Was für Ihren Betrieb realistisch ist, sehen Sie am schnellsten im Kostenüberblick oder direkt in einem Angebot.
Wichtig ist die Gegenrechnung: Einen Teil der Gebühr holen Sie über Skonto wieder herein. Wer dank sofortiger Liquidität Lieferantenrechnungen mit zwei bis drei Prozent Skonto zahlt, finanziert damit einen spürbaren Anteil der Factoring-Kosten gegen.

Stilles Factoring: diskret gegenüber Ihren Kunden
Viele Handwerksbetriebe scheuen Factoring, weil sie fürchten, ein sichtbarer Forderungsverkauf könnte bei langjährigen Auftraggebern Fragen zur eigenen Bonität auslösen. Genau hier setzt das stille Verfahren an: Der Verkauf bleibt für Ihren Kunden unsichtbar, er zahlt wie gewohnt, und an der Geschäftsbeziehung ändert sich nichts.
Möglich wird das über ein Konto, das auf Ihren Firmennamen läuft und im Hintergrund an die Factoringgesellschaft abgetreten ist. Wie dieser Mechanismus genau funktioniert, erklären wir ausführlich beim stillen Factoring und bei der stillen Zession.
VOB und öffentliche Auftraggeber
Ein großer Teil der Handwerksleistungen wird nicht nach VOB abgerechnet, hier ist Factoring unkompliziert und von vielen Anbietern möglich. Anders sieht es aus, sobald öffentliche Auftraggeber oder große Generalunternehmer im Spiel sind: Sie vereinbaren häufig ein Abtretungsverbot, das den Forderungsverkauf eigentlich ausschließt.
Bei Handelsgeschäften greift dann § 354a HGB: Die Abtretung ist trotz eines vereinbarten Verbots wirksam. Stilles Factoring ist damit ein legaler Weg, auch diese Forderungen zu finanzieren, ohne den Auftraggeber einzubeziehen. Für Leistungen nach VOB, mit Abschlags- und Schlussrechnungen, braucht es allerdings spezialisierte Anbieter. Diesen Sonderfall behandeln wir ausführlich auf unserem Portal für Factoring nach VOB.
Für welche Gewerke
Besonders im Ausbaugewerbe passt Factoring gut, weil hier hohe Materialvorleistungen auf lange Zahlungsziele treffen. Genauso funktioniert es für andere Handwerksbetriebe mit gewerblichen oder öffentlichen Auftraggebern und regelmäßigem Rechnungsvolumen:
Den passenden Anbieter für stilles Factoring finden
In Deutschland gibt es rund 154 Factoringgesellschaften. Für Handwerk ohne VOB kommen viele davon infrage, sobald es um Leistungen nach VOB oder ausgeprägtes Baugeschäft geht, bleiben nur wenige spezialisierte Anbieter. Das stille Verfahren bieten ebenfalls nur wenige Gesellschaften an, und sie stellen höhere Anforderungen an Bonität und Ertragslage. Den passenden herauszufinden, kostet Zeit, die Sie auf der Baustelle besser gebrauchen können.
Genau dabei helfen wir: Sie senden uns einmal Ihre Eckdaten, wir gleichen sie mit Factoringgesellschaften ab, die zu Ihrem Gewerk und Ihrer Rechnungsstruktur passen. Mehr dazu auf unserer Seite zu den Anbietern.
Häufige Fragen
Merken meine Auftraggeber etwas vom Factoring?
Beim stillen Verfahren nicht. Der Forderungsverkauf bleibt verdeckt, Ihre Auftraggeber zahlen wie gewohnt. Beim offenen Factoring wird der Kunde dagegen informiert.
Ab welchem Umsatz lohnt sich Factoring im Handwerk?
Möglich ist es bei uns bereits ab 100.000 € Factoringumsatz, während viele Anbieter erst ab deutlich höheren Schwellen einsteigen. Ob es sich rechnet, hängt von Ihrem Forderungsvolumen und Ihren Zahlungszielen ab.
Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring?
Beim echten Factoring übernimmt die Gesellschaft das Ausfallrisiko. Zahlt Ihr Kunde nicht, bleibt der ausgezahlte Betrag bei Ihnen. Beim unechten Factoring tragen Sie das Risiko selbst, dafür ist es meist günstiger.
Funktioniert Factoring auch bei Aufträgen mit Abtretungsverbot?
Ja. Bei Handelsgeschäften ist die Forderungsabtretung nach § 354a HGB auch bei vereinbartem Abtretungsverbot wirksam. Über stilles Factoring lassen sich so auch Forderungen an öffentliche oder große Auftraggeber finanzieren.
Kann ich auch VOB-Rechnungen ins Factoring geben?
Leistungen nach VOB mit Abschlags- und Schlussrechnungen sind ein Sonderfall, den nur wenige spezialisierte Anbieter finanzieren. Details dazu finden Sie auf unserem Portal für VOB-Factoring für Handwerksbetriebe.
