Diskrete Finanzierung für den Mittelstand

Stilles Factoring: Liquidität sichern, ohne dass Ihre Kunden es merken

Stilles Factoring verwandelt Ihre offenen Forderungen in verfügbares Kapital, vertraulich, bankenunabhängig und planbar.

Stilles Factoring für Mittelstand und Handwerk

Diskrete Finanzierung

Was ist stilles Factoring?

Beim stillen Factoring verkaufen Sie offene B2B-Forderungen an eine Factoringgesellschaft und erhalten dadurch schneller Liquidität, ohne dass Ihre Kunden davon erfahren. Rechnungsstellung, Zahlungsverkehr und Kundenkontakt laufen unverändert über Sie.

So schließen Sie Liquiditätslücken und wahren die Geschäftsbeziehung zu Ihren Kunden in vollem Umfang, vertraulich und ohne sichtbaren Eingriff.

Ihre Vorteile

Warum Unternehmen stilles Factoring nutzen

Volle Diskretion
Ihre Kunden erfahren nichts vom Forderungsverkauf. Die Geschäftsbeziehung bleibt unberührt.
Schnellere Liquidität
Statt lange auf Zahlungseingänge zu warten, wird ein hoher Anteil des Rechnungsbetrags kurzfristig verfügbar.
Kundenbeziehung geschützt
Ihre Außenwirkung gegenüber Auftraggebern und Stammkunden bleibt unverändert.
Bankenunabhängig
Planbare Finanzen ohne zusätzliche Kreditlinien und ohne Belastung Ihrer Bilanzstruktur.
Spielraum für Wachstum
Nutzen Sie Skonti bei Lieferanten und finanzieren Sie neue Aufträge aus eigener Kraft.
Passende Anbieter
Stilles Factoring ist Spezialgeschäft. Ihre Anfrage wird passenden Gesellschaften zugeordnet.

Ablauf

So kommen Sie zur passenden Lösung

In vier Schritten von der Anfrage zur passenden Factoringlösung.

01
Eckdaten senden
Sie senden uns Unternehmen, Jahresumsatz und Kontakt. Ihr Anliegen können Sie kurz beschreiben.
02
Einordnung erhalten
Die Anfrage wird eingeordnet, ob stilles Factoring zu Ihrem Unternehmen und Ihren Forderungen passt.
03
Anbieter ansprechen
Bei passender Struktur werden spezialisierte Factoringgesellschaften angesprochen.
04
Angebot vergleichen
Sie erhalten eine realistische Rückmeldung zu Konditionen, Ablauf und Umsetzung.

Der Mechanismus

Wie bleibt das Factoring wirklich still?

Der Kern des stillen Verfahrens ist ein Sonderkonto. Es läuft auf Ihren Firmennamen und gehört nach außen unverändert zu Ihrem Unternehmen.

Im Hintergrund ist dieses Konto an die Factoringgesellschaft abgetreten oder verpfändet. Für Ihre Kunden bleibt das unsichtbar: Auf der Rechnung steht Ihre gewohnte Bankverbindung, ein Hinweis auf den Forderungsverkauf taucht nirgends auf.

Genau darin liegt der Unterschied zum offenen Factoring. Dort erfährt der Kunde vom Verkauf und zahlt direkt an den Factor. Beim stillen Verfahren merkt er nichts, und die Beziehung zu wichtigen Auftraggebern bleibt unbelastet.

Ihr Kunde zahlt wie gewohnt auf dieses Konto. An seinem Zahlungsablauf und seinen Zahlungszielen ändert sich nichts.

Rechnungsstellung, Kundenkontakt und Mahnwesen bleiben vollständig bei Ihnen. Sie behalten die Kontrolle über jede Kundenbeziehung, auch bei überfälligen Rechnungen entscheiden Sie selbst, wie Sie vorgehen.

Im Gegenzug erhalten Sie kurzfristig einen Großteil des Rechnungsbetrags ausgezahlt, statt wochenlang auf den Zahlungseingang zu warten, ohne dass Ihre Kunden vom Forderungsverkauf erfahren.

Infografik zum Ablauf von stillem Factoring mit Rechnung, Forderungsabtretung, Auszahlung, Kundenzahlung und Endabrechnung

Der Unterschied

Mit und ohne stilles Factoring

Merkmal Ohne Factoring Mit stillem Factoring
Liquidität Erst nach 30 bis 90 Tagen Kurzfristig verfügbar
Planbarkeit Abhängig vom Zahlungseingang Verlässlich kalkulierbar
Diskretion Nicht relevant Kunde erfährt nichts
Bankenabhängigkeit Kreditlinie nötig Unabhängig von der Hausbank

Factoring-Arten

Stilles und offenes Factoring im Vergleich

Merkmal Stilles Factoring Offenes Factoring
Kunde wird informiert Nein Ja
Diskretion Hoch Gering
Kosten Etwas höher Günstiger
Bonitätsanforderung Höher Mittel
Eignung Sensible Kundenbeziehungen Standardfälle

Rechtlicher Sonderfall

Factoring trotz Abtretungsverbot

Gerade öffentliche Auftraggeber und große Unternehmen vereinbaren häufig ein Abtretungsverbot: Forderungen dürfen dann eigentlich nicht an Dritte verkauft werden. Für viele Betriebe fällt klassisches Factoring damit aus.

Bei Handelsgeschäften greift hier § 354a HGB: Die Abtretung ist trotz eines vereinbarten Verbots wirksam. Stilles Factoring wird so zu einem legalen Weg, auch solche Forderungen zu finanzieren, ohne den Auftraggeber einzubeziehen. Das ist ein typischer Anlass im Handwerk und am Bau.

Aus der Praxis

Ein typisches Beispiel

Ein Zulieferer aus der Metallverarbeitung beliefert seit Jahren einen großen Industriekunden. Die Zahlungsziele sind lang, das Auftragsvolumen bindet viel Kapital. Der Betrieb möchte seine Liquidität sichern, die gewachsene Kundenbeziehung aber nicht mit einem sichtbaren Forderungsverkauf belasten.

Über stilles Factoring verkauft er seine Forderungen im Hintergrund. Der Industriekunde zahlt wie gewohnt und bemerkt nichts von der Finanzierung. Der Zulieferer hat sein Geld kurzfristig verfügbar, statt wochenlang auf den Zahlungseingang zu warten, und die Zusammenarbeit läuft unverändert weiter.

Für wen ist es geeignet?

B2B-Unternehmen mit Zahlungszielen von 14 bis 90 Tagen
Factoringumsatz ab 100.000 €
Regelmäßiges, nennenswertes B2B-Rechnungsvolumen
Wunsch nach Diskretion gegenüber Kunden
Solide eigene Bonität und saubere Debitorenstruktur

Kosten & Orientierung

80–90 %
übliche Auszahlungsquote
0,8–2,5 %
Factoringgebühr
5,5–9,5 %
Finanzierungszins p. a.
ab 100k
Factoringumsatz

Die konkreten Konditionen richten sich nach Umsatz, Branche, Bonität und Forderungsvolumen. Die Werte sind Orientierung, kein verbindliches Angebot.

Häufige Fragen

Was Unternehmen oft fragen

Merken meine Kunden etwas vom Factoring?

Beim stillen Factoring bleibt der Forderungsverkauf für Ihre Kunden unsichtbar. Rechnungsstellung, Zahlungsverkehr und Kundenkontakt laufen unverändert über Sie.

Bekomme ich direkt ein verbindliches Angebot?

Nein. Zuerst werden Ihre Eckdaten eingeordnet. Wenn Umsatz, Forderungsstruktur und Debitoren passen, kann daraus eine konkrete Anfrage bei passenden Factoringgesellschaften entstehen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Geeignet ist stilles Factoring für B2B-Unternehmen mit einem Factoringumsatz ab 100.000 €, solider eigener Bonität und sauberer Debitorenstruktur.

Was kostet stilles Factoring?

Die Kosten bestehen aus Factoringgebühr (ca. 0,8 bis 2,5 %) und Finanzierungszins (ca. 5,5 bis 9,5 % p. a.), plus einem Diskretionsaufschlag. Die konkreten Konditionen hängen von Umsatz, Bonität und Branche ab.

Wer bietet stilles Factoring an?

Nicht jede Gesellschaft bietet das stille Verfahren an, weil sie dabei das Ausfallrisiko trägt, ohne den Debitor anzusprechen. In Deutschland ist stilles Factoring Spezialgeschäft, und viele Anbieter setzen es erst ab hohen Umsätzen an. Wir gleichen Ihre Anfrage mit passenden Anbietern ab, möglich ist es bei uns bereits ab 100.000 € Factoringumsatz.

Was ist echtes stilles Factoring?

Echtes stilles Factoring verbindet zwei Eigenschaften: Der Forderungsverkauf bleibt für Ihre Kunden unsichtbar (still), und die Factoringgesellschaft übernimmt das Ausfallrisiko (echt). Fällt eine Forderung aus, bleibt der ausgezahlte Betrag bei Ihnen. Beim unechten Verfahren tragen Sie das Ausfallrisiko dagegen selbst.

Was ist stilles Inhouse Factoring?

Stilles Factoring wird fast immer als Inhouse-Factoring abgewickelt. Das bedeutet: Rechnungsstellung, Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen bleiben in Ihrem Unternehmen. Nur so bleibt der Forderungsverkauf gegenüber Ihren Kunden verdeckt.

Was bedeutet offenes Factoring im Vergleich?

Beim offenen Factoring wird Ihr Kunde über den Forderungsverkauf informiert, meist durch einen Abtretungsvermerk auf der Rechnung, und zahlt direkt an den Factor. Beim stillen Factoring erfährt der Kunde nichts und zahlt wie gewohnt an Sie. Offenes Factoring ist meist günstiger, stilles Factoring bietet dafür volle Diskretion.

Kann ich stilles Factoring bei einem Abtretungsverbot nutzen?

Ja. Bei Handelsgeschäften ist die Forderungsabtretung nach § 354a HGB auch dann wirksam, wenn vertraglich ein Abtretungsverbot vereinbart wurde. Stilles Factoring ist damit ein legaler Weg, auch Forderungen an öffentliche oder große Auftraggeber zu finanzieren, ohne diese einzubeziehen.

Unverbindliches Angebot anfordern

Für Unternehmen mit regelmäßigem B2B-Rechnungsvolumen, möglich ab 100.000 € Factoringumsatz. Senden Sie uns Ihre Eckdaten, wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.

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